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Weiderecht

Weiderecht bezeichnet historisch gewachsene Nutzungsrechte, eine bestimmte Fläche – oft im Gemeinde- oder Allmendebesitz – mit eigenem Vieh zu beweiden, unabhängig vom Eigentum an der Fläche selbst. Solche Rechte reichen in Deutschland teils bis ins Mittelalter zurück und sind an manchen Orten bis heute rechtlich verankert, auch wenn sie in der Praxis kaum noch beansprucht werden.

Im modernen Kontext wird der Begriff auch weiter gefasst verwendet: für vertragliche Vereinbarungen zwischen Flächeneigentümern und Haltern, die einer dritten Partei das Recht einräumen, eine bestimmte Fläche zu beweiden – etwa im Rahmen von Pachtverträgen oder Landschaftspflegeprojekten.

Für Kleinhalter ohne eigenes ausreichendes Grünland ist die Klärung des Weiderechts oft der erste praktische Schritt: Wer fremde Flächen beweiden will, sollte die Nutzung schriftlich regeln – Zeitraum, Besatzdichte, Zaunpflicht und Haftungsfragen inklusive.

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