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Vertragsnaturschutz

Beim Vertragsnaturschutz schließen Landwirte oder Halter eine freiwillige Vereinbarung mit der Naturschutzbehörde: Sie verpflichten sich, eine Fläche nach bestimmten, naturschutzfachlich festgelegten Regeln zu bewirtschaften – etwa späte Mahdtermine, reduzierte Besatzdichte oder Verzicht auf Düngung – und erhalten dafür eine finanzielle Ausgleichszahlung.

Für Schaf- und Ziegenhalter ist Vertragsnaturschutz häufig eine attraktive Einnahmequelle, besonders bei ohnehin extensiv genutzten Flächen wie Magerrasen, Streuobstwiesen oder Heiden. Da diese Standorte für konventionelle, ertragsorientierte Weidewirtschaft wenig hergeben, gleicht die Förderung den geringeren Ertrag aus und macht die Pflege ökologisch wertvoller Flächen wirtschaftlich tragbar.

Die konkreten Programme und Fördersätze unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland erheblich – wer interessiert ist, sollte sich frühzeitig bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde oder dem örtlichen Landschaftspflegeverband informieren.

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