In Deutschland muss jedes Schaf und jede Ziege individuell gekennzeichnet werden – in der Regel mit zwei Ohrmarken, die Betriebsnummer und Tierkennung tragen. Diese Kennzeichnungspflicht dient der Rückverfolgbarkeit, etwa im Seuchenfall oder bei Transporten, und ist gesetzlich in der Viehverkehrsverordnung geregelt.
Die Ohrmarken müssen spätestens innerhalb weniger Monate nach der Geburt angebracht werden (die genaue Frist hängt von der Haltungsform ab) und dürfen nur einmal vergeben werden. Verliert ein Tier eine Marke, muss zeitnah eine Ersatzmarke mit derselben Kennnummer beantragt und eingezogen werden.
Für Einsteiger wichtig: Ohrmarken bestellt man über die zuständige Landestierseuchenkasse oder autorisierte Vertriebsstellen, nicht im freien Handel. Ohne korrekte Kennzeichnung drohen bei Kontrollen Beanstandungen – ein Punkt, den viele Neu-Halter unterschätzen.