FFH steht für „Fauna-Flora-Habitat“ – FFH-Gebiete sind Schutzgebiete, die im Rahmen der europäischen FFH-Richtlinie ausgewiesen werden, um bestimmte Lebensraumtypen und Arten von europaweiter Bedeutung zu erhalten. Sie bilden zusammen mit den Vogelschutzgebieten das Netzwerk „Natura 2000“.
Viele wertvolle Weideflächen wie Kalkmagerrasen, Heiden oder Streuobstwiesen sind als FFH-Gebiet ausgewiesen, weil ihr Erhalt direkt an eine fortgesetzte extensive Nutzung – meist Beweidung – gekoppelt ist. Für Halter bedeutet das: In FFH-Gebieten gelten oft besondere Auflagen zu Beweidungszeitpunkt, Besatzdichte oder erlaubten Pflegemaßnahmen, die mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmt werden müssen.
Gleichzeitig eröffnen FFH-Gebiete finanzielle Möglichkeiten: Wer dort im Rahmen von Vertragsnaturschutz oder Landschaftspflegeprogrammen beweidet, kann für die naturschutzgerechte Bewirtschaftung eine Vergütung erhalten.
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