Die Tierseuchenkasse ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung auf Landesebene, bei der jeder Halter von Schafen und Ziegen in Deutschland beitragspflichtig gemeldet sein muss – eine Befreiung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Rechtliche Grundlage sind das Tiergesundheitsgesetz sowie die jeweiligen Landesausführungsgesetze.
Der Beitrag wird pro Tier und Kalenderjahr berechnet und finanziert vor allem die Bekämpfung von Tierseuchen sowie Entschädigungszahlungen bei Seuchenausbrüchen. Die genaue Beitragshöhe legt jedes Bundesland eigenständig fest, meist mit einem jährlichen Mindestbeitrag für Kleinhalter, der schon bei wenigen Tieren fällig wird.
Für Einsteiger wichtig: Die Anmeldung bei der zuständigen Landestierseuchenkasse muss unabhängig von der Meldung bei der HIT-Datenbank erfolgen – beides sind getrennte Meldepflichten, die gerne verwechselt werden.